Die Berechnung der erbrachten heilpraktischen Leistung/en erfolgt privat und/oder angelehnt an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Im Anschluss der Behandlung wird Ihnen eine Rechnung erstellt und zugeschickt. Diese ist nach Erhalt per Überweisung zu begleichen.
In der Regel werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, dennoch können Sie die Behandlungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden dann im einzelnen mit Ihnen besprochen.
Sollten Sie privatversichert, zusatzversichert oder beihilfeberechtigt sein, kann es zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung der Behandlungskosten durch den Kostenträger kommen.