Behandlungskosten

       



      Die Berechnung der erbrachten heilpraktischen Leistungen erfolgen privat oder angelehnt an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).


      Im Anschluss einer Behandlung wird Ihnen eine Rechnung erstellt und zugeschickt. Diese ist dann nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zu begleichen.


      In der Regel werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, dennoch können Sie die Behandlungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden mit Ihnen persönlich besprochen.


      Sollten Sie privatversichert, zusatzversichert oder beihilfeberechtigt sein, kann es zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung der Behandlungskosten durch den Kostenträger kommen.




      Bitte beachten Sie folgendes:


      Da ich eine Terminpraxis führe, sind Termine speziell für Sie reserviert.
      Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere PatientInnen vergeben und somit eine zeitnahe Behandlung gewährleistet werden kann.

      Ich behalte mir andernfalls vor, Ihnen etwaige entstehende eingeplante Kosten zu berechnen.


      Vielen Dank für Ihr Verständnis!

       
       
       
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